Finanzierung

Als Finanzierungsgrundlage dient das Bundessozialhilfegesetz und das Kinder-und Jugendhilfegesetz.

Die heilpädagogische Behandlung wird über die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch vom

Bezirk Oberbayern oder über das örtliche Landratsamt finanziert .

Die Zuständigkeit ist abhängig vom Alter des Kindes und von der Diagnose.

 

Die heilpädagogische Behandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Gerne informiere ich Sie persönlich über den für Ihr Kind richtigen Beantragungsweg.

 

 

 

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