Als Finanzierungsgrundlage dient das Bundessozialhilfegesetz und das Kinder-und Jugendhilfegesetz.
Die heilpädagogische Behandlung wird über die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch vom
Bezirk Oberbayern finanziert .
Aktuell kann keine Abrechnung mehr über das örtliche Jugendamt erfolgen.
Beratungsstunden erfolgen über eine private Investition.
Die heilpädagogische Behandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Gerne informiere ich Sie persönlich über den für Ihr Kind richtigen Beantragungsweg.